4. Rheinzaberner Höfe-Flohmarkt am 23. August 2026

Auf geht’s zur 4. Ausgabe des Rheinzaberner Höfeflohmarktes. Nach dem großen Erflog in den Vorjahren,
im Jahr 2025 hatten 70 Höfe geöffnet, gibt es auch in diesem Jahr gibt es wieder einen Höfeflohmarkt am Jahrmarktsonntag.

In diesem Jahr wird es erstmals einen gedruckten Lageplan geben,
der in ausreichender Zahl den Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Somit heißt es auch 2026 wieder: teilnehmen, anmelden, Hof öffnen, verkaufen, erzählen, begegnen!

Jeder Rheinzaberner/in kann teilnehmen und auf eigenem Grundstück / Hof / Garten einen Flohmarktstand aufbauen.
Gehandelt werden darf von 11 – 16 Uhr.

Die Anmeldung ist vom 01. Juni bis 31. Juli 2026 möglich. Anmeldeschluss ist der 31. Juli!
Die Anmeldung per E-Mail an flohmarkt@rheinzabern.de.
Wer keine E-Mail schreiben will/kann, wirft im Briefkasten der Hauptstraße 33 eine formlose Anmeldung ein.

 

Teilnahmebedingungen Höfeflohmarkt 2026

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

  • Als Flohmarktverkäufer*In haben Sie Ihren Wohnsitz in Rheinzabern und verkaufen nur auf dem eigenen Hof, Garten oder Einfahrt.
    Die Ausstellung und der Verkauf auf Gehwegen oder öffentlichen Flächen ist nicht gestattet
  • Als Flohmarktverkäufer*In sind Sie selbst für Ihr Handeln auf dem Hofflohmarkt verantwortlich und haften für den eigenen Hof/Garten/Einfahrt.
    Die Teilnahme am Hofflohmarkt muss mit der Hausverwaltung oder dem/der/den Eigentümer/in des Grundstücks/Gebäudes abgesprochen werden
  • Der Verkauf erfolgt ausschließlich von privat. Gewerbliche Anbieter/innen sind nicht zugelassen
  • Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  • Beachten Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Ihrer Angebote. Vom Verkauf ausgeschlossen sind u.a.:
    • alkoholische Getränke
    • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes
    • gefährliche und eingeschränkt handelbare Gegenstände
    • gestohlene Gegenstände
    • alle Gegenstände mit Symbolen von verfassungsfeindlichen Organisationen
    • Waffen im Sinne des Waffenschutzgesetzes
    • illegale Kopien geschützter Werke, Fälschungen und Nachahmungen

 

 

Haftungsausschluss

Die Gemeinde Rheinzabern stellt ihre Internetseite zur Verfügung, um interessierten Käufer:innen von Flohmarktartikeln einen Überblick über die ausstellenden Höfe zu bieten.

Die Gemeinde Rheinzabern übernimmt keine Haftung für die Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der auf ihrer Internetseite gemachten Angaben.
Für den Verkauf der Flohmarktartikel und den daraus entstehenden Verpflichtungen (z.B. Zahlungsabwicklung, Gewährleistung, Streitschlichtung) sind die Ausstellenden selbst verantwortlich.